
Allgemeine soldatische Ausbildung. (Bild: Bundeswehr/Rott unter CC BY-NC-ND 2.0 Lizenz)
Hier eine kleine Information für die wehrübenden Reservisten unter uns (wobei es ja inzwischen „Reservedienst Leistende“ heißt):
Vor dem Hintergrund der mit der Unterbrechung des normalen Berufslebens für die betroffenen Reservisten verbundenen besonderen Belastung werden die Bezüge der Reservisten vollständig von der Besteuerung ausgenommen (Quelle: Gesetzesentwurf Jahressteuergesetz 2013)
Ausführlichere Informationen dazu gibt es in folgendem Beitrag von Thomas Wiegold/augengeradeaus.net:
Und nochmal Steuern: Fiskus verschont Reservisten